Für die Steuererklärung 2010 gelten einige neue Regeln. Dafür sorgt das Bürgerentlastungsgesetz, das den Steuerzahlern mehr Netto vom Brutto verspricht. Vor allem neue Grundfreibeträge und Absetzbarkeiten bei der Kranken- und Pflegeversicherung scheinen dies möglich zu machen.
Zur Überwindung der Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung ab 2010 neue Gesetze zur Besteuerung auf den Weg gebracht, die dem Bürger einige Entlastungen versprechen. Daher auch der Name: Bürgerentlastungsgesetz. So gelten ab der Steuererklärung 2010 neue Grundfreibeträge: für Alleinstehende gilt dann ein Grundfreibetrag von 8.004 Euro gegenüber 7.843 Euro im Vorjahr. Für Verheiratete gilt ab 2010 ein Jahreseinkommen bis 16.009 Euro als steuerfrei, 2009 waren es 15.669 Euro. Die gleichen Grenzen gelten auch für Rentner. Auch für Eltern gibt es bei der Steuererklärung 2010 Neuerungen. Ein Haushalt mit Kindern, die älter als 18 Jahre alt sind, und bei dem mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient werden, gibt es ab 2010 kein Kindergeld oder Kinderfreibeträge mehr. 2009 lag die Einkommensschwelle noch bei 7.680 Euro.
Eine weitere wichtige Neuerung, die ab der Steuererklärung 2010 gilt: die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden absetzbar. Dabei wird zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten unterschieden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte als Sonderausgabe einen Basisschutz geltend machen. Da das Krankengeld nicht dazu zählt, reduziert das Finanzamt die Ausgaben für die Gesundheit um 4 Prozent. Das heißt, dass beim derzeit höchsten Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, nämlich 3.484 Euro, der Versicherte 4 Prozent abzieht und 3.345 Euro absetzen kann. Bei kinderlosen Angestellten kommen noch die Aufwendungen für die Pflegeversicherung hinzu, wodurch der Betrag auf 3.885 Euro steigt. Hat ein Angestellter Kinder, sind es 3.775 Euro, weil Eltern geringere Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen. weiterlesen »
Das Handy wird oft als Statussymbol missbraucht, doch wenn man sich das mal klar macht, wird einem schnell bewusst, dass es sich dabei doch nur um einen Gebrauchsgegenstand handelt. Ein Gebrauchsgegenstand, ohne den man ganz schnell mal ziemlich aufgeschmissen ist, wenn er kaputt geht.
Wer trotzdem gerade nicht viel Geld hat, um ein neues Gerät zu kaufen, der ist mit einem gebrauchten Handy ganz gut bedient.
Gebrauchte Handys muss man nicht unbedingt bei Ebay oder im Kleinanzeiger suchen. Es gibt sie meist ganz günstig und viel schneller. Am besten fragt man einfach mal seine Bekannten, ob sich bei ihnen nicht noch irgendwo ein Mobiltelefon in einer Schublade versteckt – meist gibt es nämlich bei Wechsel oder einem neuen Vertrag ein neues Handy dazu, weswegen man in manchen Wohnungen regelrechte Telefongräber ausheben kann.
Man muss dann eigentlich nur noch die SIM Karte austauschen, schon kann man wieder ungestört telefonieren. Auch Prepaid Handys ohne Vertrag gibt es schon extrem günstig zu kaufen. Sie kosten neu meist schon nicht die Welt, wenn man ein Vorjahresmodell nimmt. Beim Gebrauchtkauf kann man so ein richtiges Schnäppchen machen. weiterlesen »