Geldschiff

Geld sparen leicht gemacht
 


Archiv: Gesetze

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt eine Person eine preiswerte Sozialwohnung zu beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert ist. Grundsätzlich kann jede volljährige Person einen Wohnberechtigungsschein für sich und seine Familie beantragen, der jedoch an eine bestimmte Einkommensgrenze und bestimmten Sozialkriterien gebunden ist. Die Anlaufstelle ist das Wohnungsamt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und ein Bundesland und muss dann erneut beantragt werden.

Zwingend für den Wohnberechtigungsschein ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die zulässige Einkommenshöhe berechnet sich nach dem Einkommen, das in den kommenden 12 Monaten ab dem Tag der Antragsstellung zu erwarten ist. Dem Einkommen werden dann noch etwaige Pauschalbeträge und Freibeträge abgezogen. Das berechnete Jahreseinkommen darf die folgenden Einkommensgrenzen maximal um fünf Prozent überschreiten, um einen Wohnberechtigungsschein beanspruchen zu können.

weiterlesen »


1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
Loading ... Loading ...

1,7 % der deutschen Haushalte nahmen im Jahr 2006 das Wohngeld in Anspruch. Der vor 40 Jahren gesetzlich eingeführte staatliche Mietzuschuss (bzw. Lastenzuschuss für Wohnungseigentümer) kann von jedem Deutschen oder in Deutschland legal lebenden Ausländer beantragt werden, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Natürlich kommen nur einkommensschwache Haushalte in den Genuss dieser staatlichen Unterstützung. Doch versuchen kann es im Prinzip jeder. Nur alleinstehende Erstauszubildende und Wehr- und zivildienstleistende sowie Empfänger anderer staatlicher Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) sind nicht antragberechtigt. Die Höhe des monatlichen Zuschusses beträgt zur Zeit 91 Euro im Durchschnitt. Bei einer Verbesserung der finanziellen Lage muss das Wohngeld nicht nachträglich zurückgezahlt werden. Allerdings ist der Antragsteller verpflichtet, Änderungen seiner Lebensverhältnisse rechtzeitig der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Jede Gemeinde verfügt über eine sogenannte Wohngeldstelle, bei der ein dementsprechender Antrag gestellt werden kann. Die Höhe des Wohngeldes wird aus Faktoren wie Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Nettoeinkommen und monatliche Belastungen ermittelt. Dabei prüft die Wohngeldstelle vor allem, ob die Angaben zum Einkommen glaubhaft sind. Das ist auf der einen Seite verständlich, führt aber andererseits dazu, dass Anträge von besonders bedürftigen Bürgern abgelehnt werden, weil man ihre missliche Situation für „unglaubwürdig“ hält. So wird bei vielen unter 30-Jährigen ein Wohngeldantrag mit der Begründung abgelehnt, dass sie sich angeblich noch nicht vollständig vom Elternhaushalt losgelöst haben, selbst wenn sie seit mehreren Jahren nicht mehr von den Eltern unterstützt werden. Trotzdem sollte jeder, der eine kleine Finanzspritze gut vertragen könnte, nicht davor zurückschrecken, die örtliche Wohngeldstelle aufzusuchen und einen Antrag zu stellen.


1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
Loading ... Loading ...

In den heutigen schwierigen wirtschaftlichen und arbeitsmarktspezifischen Zeiten ist es an der Tagesordnung, dass immer wieder Menschen das Problem haben, mit dem Geld für die Familie nicht auszukommen, unter dem Existenzminimum zu liegen und somit Geld vom Staat in Anspruch nehmen zu müssen. Ich bin der Meinung, dass dies keinesfalls eine Schande ist, man sollte nur wissen, was Einem zusteht.

Hartz IV ist das Zauberwort, welches die Möglichkeit und den Ausweg aus der finanziell schwierigen Lage für viele Menschen bedeutet. Business Experten haben in der Vergangenheit viel gegen dieses Modell geschimpft – dass es immer noch besteht, zeigt jedoch zumindest, dass es in der Gesellschaft Akzeptanz gefunden hat.

Eine Familie mit Kindern kann, wenn sie Geld über Hartz IV bezieht aber auch, wenn sie trotz Arbeit, also “normalem” Lohn einfach zu wenig Geld zur Verfügung hat, zusätzlich einen Kindergeldzuschlag beantragen. Hierzu müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Ab Herbst diesen Jahres soll eine Kindergelderhöhung für Geringverdiener diesen Kindergeldzuschlag, der mit einem zusätzlichen Antrag bei Hartz IV einhergeht, erübrigen. Bisher musste man diesen Kindergeldzuschlag separat einreichen. Dieser evtl. gezahlte Kindergeldzuschlag wurde dann aber auf der ALG II angerechnet. Es geht im Großen und Ganzen darum, dass man Kindergeldzuschlag beantragen kann, auch wenn man kein Geld über Hartz IV bezieht. Bestimmte Verdienstgrenzen sind hierbei zu beachten. Der Betrag von 1200 Euro netto an Einkommen wird zugrunde gelegt, wobei hier auch reguläres Kindergeld, Wohngeld, Verdienst und gegebenenfalls Arbeitslosengeld Partners angerechnet wird.

Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass man versuchen sollte, wenn man mit dem vorhandenen Geld monatlich nicht rumkommt, Kindergeldzuschlag zu beantragen. Mehr als eine Ablehnung kann man nicht erhalten, aber wenn man es nicht versucht hat, kann man nicht sagen, dass man es nicht bekommen hätte.

Kindergeldzuschlag ist innerhalb des Bundeskindergeldgesetzes geregelt. Als Hartz IV “erfunden” wurde, wurde auch der Kindergeldzuschlag ins Leben gerufen. Er soll dafür sorgen, das Eltern, die gerade soviel verdienen, dass sie sich über die Runden bringen könnten, aber für ihre Kinder das Geld nicht ausreichen würde, um ihnen ein Leben zu ermöglichen, mittels des Kindergeldzuschlages dafür sorgen, dass die Eltern nicht in das Arbeitslosengeld II rutschen. Dieser Zuschlag, das ist besonders wichtig zu wissen und steht nicht in jedem Ratgeber für Finanzen, wird aber nur über eine Laufzeit von drei Jahren gezahlt. Die Summe, die man pro Kind an Kindergeldzuschlag bei Stattgabe des Antrages erhalten würde beläuft sich auf 140 Euro pro Kind und erhöht sich jeweils um weitere 140 Euro für jedes weitere Kind unter 18 Jahres, welches im Haushalt lebt.


1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
Loading ... Loading ...

Seit der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 haben Empfänger des Arbeitslosengelds II, deren Kinder zur Schule gehen, neben Erwebslosigkeit ein weiteres Problem am Hals. Die Übernahme der Zahlungen von Lernmitteln durch den Staat entfällt. Wo bis Ende 2006 noch eine Übergangsregelung galt, ist es seit knapp anderthalb Jahren so, dass Hartz IV Empfänger die Schulbücher ihrer Kinder selbst zahlen müssen.

Was sich erstmal banal anhört, ist in der Realität ein knallharter Kostenpunkt. Pro Schuljahr müssen mittlerweile für fast jedes Fach Bücher neu angeschafft werden. Ob Mathe, Deutsch oder Erdkunde, damit der Unterricht halbwegs sinnvoll gestaltet werden kann, müssen alle Schüler dieselbe Ausgabe des Schulbuches besitzen. Sonst bringen dem Lehrer Sätze wie “Auf Seite 3, Aufgabe 5″ nicht viel. Die Schulbuchverlage ändern Seitenzahl und Inhaltsstrukur bei jeder Ausgabe, um sicherzustellen, dass die neuen Ausgaben auch gekauft werden.

Man kann für Schulbücher genauso viel Geld ausgeben wie fürs Rauchen… © flickr / ceilin

Hier formen sich also Einsparungen von Seiten der Regierung, Alltag in der Schule und Kalkulation der Verlage zu einem Paket, dessen Rechnung der Erziehungsberechtigte zu zahlen hat. Was schon für Leute mit Anstellung ein Problem ist, wird für Hartz IV – Empfänger noch schwieriger. Sparen lässt sich zwar mit Onlinebörsen für gebrauchte Schulbücher durchaus, das löst aber nicht das Problem der verschiedenen Ausgaben. Somit ist nicht nur der Arbeitssuchende, sondern auch noch sein Kind benachteiligt.

Man kann zwar verstehen, dass auch die Bundesregierung versucht, zu sparen, aber auf diese Art und Weise verwandelt die Reform das Schulwesen immer mehr zu einer 2- Klassen- Gesellschaft.


1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
Loading ... Loading ...