Der Dispokredit wird den Kunden heute in der Regel im Zusammenhang mit der Führung eines Girokontos eingeräumt und ist in seiner Höhe abhängig von den monatlichen Gehaltseingängen. Meist beträgt der Dispo das Dreifache dessen, was man im Monat verdient.
Wer seinen Dispo noch aus Zeiten hat, da er im Angestelltenverhältnis war und Arbeitseinkommen bezog, dem wird der Dispo sicher schon automatisch gekürzt oder gestrichen worden sein. Viele Banken passen den Dispositionskredit der Kunden den Einkommensverhältnissen an.
Wer Arbeitslosengeld II nach den Harz IV Gesetzen bezieht und ein neues Konto eröffnet, in der Hoffnung einen Dispositionskredit zu bekommen, der liegt falsch. Die Bezüge, die nach den Hartz IV Gesetzen gezahlt werden, reichen kaum zum Leben, davon kann kein Kredit und sei er noch so gering, zurückgeführt werden. Wunderbar, wenn gleichzeitig die Schuldenberge wachsen…
Diese Tatsache ist problematisch, da genau betrachtet gerade Empfänger von Arbeitslosengeld II besonders auf einen Kredit angewiesen wären, weil ihr Einkommen hinten und vorne nicht reicht. Aber die Banken sind keine Sozialämter und geben ihre Kredite nicht nach Bedürftigkeit sondern nach Kreditwürdigkeit und die ist bei Empfängern von Arbeitslosengeld II nun mal nicht gegeben.
Wer hingegen langjährig bei einer Bank Kunde ist, den Dispo noch aus besseren Zeiten hat und damit auch immer verantwortungsbewusst umgegangen ist, dem wird die Bank nach einem Gespräch selbigen auch nicht unbedingt streichen. Hier sind dann individuelle Entscheidungen zu treffen. Manchmal haben Ehepaare auch Gemeinschaftskonten und einer bezieht Gehalt, während der andere Arbeitslosengeld II bekommt. In solchen Fällen spricht nichts gegen einen Dispositionskredit.