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Steuererklärung 2011: Was kann ich absetzen?

Autor: Kai
abgelegt in: Steuern & Vorsorge

Die Steuererklärung plagt die Bundesbürger jedes Jahr aufs Neue. Während die Grundlagen weitestgehend gleich bleiben, gibt es immer wieder Änderungen, die alljährlich Neuerungen in der Steuererklärung mit sich bringen.

Auch bei der Steuererklärung 2011 sind solche Änderungen zu beachten. Einige Neuregelungen ermöglichen das Absetzen von Posten, die bisher stärker eingeschränkt waren. Detaillierte Informationen hierzu gibt es bei den Finanzämtern, und natürlich kann man sich mit Fragen jederzeit an einen Steuerberater wenden. Einige der wichtigsten Punkte haben wir aber schon im Folgenden zusammengestellt.

Steuererklärung 2011: Was gibt es Neues?

Noch nicht öffentlich beförderte Dienstleistungen im Zuge von Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten im Haushalt können steuerlich begünstigt werden. Hierbei sind Arbeitskosten absetzbar, die Steuerermäßigung können zwanzig Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 1.200 Euro betragen.

Die bisherige Steuerbefreiung von bis zu 500 Euro als Aufwandsentschädigung für rechtliche Betreuer und Pfleger sowie für ehrenamtliche Vormünder steigt 2011 auf bis zu 2.100 Euro pro Jahr.

Auch die Altersvorsorge wird 2011 besser steuerlich begünstigt. So ist der steuerrechtliche Status nicht ausschlaggebend dafür, ob pflichtversicherte Arbeitnehmer, die in einem inländischen Alterssicherungssystem abgesichert sind, die „Riester“-Förderung in Anspruch nehmen können, auch wenn sich ihr Wohnsitz im Ausland befindet. Ebenso berechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, auch ohne Rentenversicherungspflicht.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind seit 2010 der Ehegemeinschaft gleich gestellt. Die Partner einer sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft gehören nun zur Steuerklasse I und genießen damit den gleichen Steuervorteil wie Ehegatten.

Arbeitsleben in der Steuerklärung 2011

Was 2007 in Bezug auf den Arbeitsplatz daheim eingeschränkt wurde, wird nun wieder weiter gefasst. 2011 kann man auch rückwirkend einen häusliches Arbeitszimmer für bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzen, wenn vom Arbeitgeber kein solches gestellt wird. Ebenso können die Kosten für einen berufsbedingten Umzug abgesetzt werden, wenn sich zum Beispiel der Arbeitsweg um wenigstens eine Stunde verkürzt und damit die Fahrtkosten reduziert werden.

Eine weitere Neuregelung besagt, dass Arbeitnehmer rückwirkend ab Januar 2009 auch Anteile an ihren Unternehmen, die durch eine sogenannte Entgeltumwandlung ermöglicht werden, steuerbegünstigt erhalten. Welche Änderung für einen selbst bedeutsam ist, lässt sich im Zweifelsfall durch eine Beratung an entsprechender Stelle klären. Fragen nimmt zum Beispiel das Referat für Bürgerangelegenheiten des Bundesfinanzministeriums entgegen.

Wer muss eine Steuererklärung machen

Es wird in zwei Steuerklassen unterschieden. Die sogenannten Pflichtveranlagten und Antragsveranlagten. Zu den Pflichtveranlagten gehören u.a. Selbstständige. Diese müssen in jedem Falle ihre Steuererklärung bis 31. Mai abgegeben. Es sei den ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein übernimmt das. Festangestellte Arbeitnehmer ohne Kinder gehören zu den Antragsveranlagten und müssen grunsätzlich keine Erklärung abgeben. Außnahmen gibt es allerdings bei Nebeneinkünften oder anderen besonderen Einnahmen.


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