Geldschiff

Geld sparen leicht gemacht
 


Seit 2004 beteiligt sich das Finanzamt an haushaltsnahen Dienstleistungen. Was kann man alles steuerlich absetzen? Und wo kann man sparen?

Seit 2004 beteiligt sich das Finanzamt an Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Handwerkerdienstleistungen. Die mittlerweile nicht mehr allzu neue Regelung soll zum einen Familien entlasten und zum anderen Privathaushalte darin bestärken, Handwerksbetriebe zu beschäftigen und so bei der Sicherung von Arbeitsplätzen helfen. Was aber fällt alles unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“? Und was kann somit steuerlich abgesetzt werden? weiterlesen »


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Ein Reisekredit kann die Urlaubskasse aufstocken und einen lang gehegten Reisewunsch überhaupt erst möglich machen. Doch unbedacht sollte solch ein Kredit niemals aufgenommen werden, hier gelten dieselben notwendigen Überlegungen wie bei anderen Kreditformen.

Bevor man einen Reisekredit aufnimmt, sollte man immer die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Lohnen sich der Aufwand und die hinterher anstehenden Zinsen für genau diesen Urlaub? Und wie viel Geld brauche ich eigentlich für die Reise? Alle Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, einen eventuellen Mietwagen und Benzinkosten, geplante Ausflüge sowie ein kleines Zusatz-Budget vor Ort sollten genau aufgeschlüsselt werden, um gezielt einen Kredit in der notwendigen Höhe aufnehmen zu können.
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Die Steuererklärung – ein Horror für viele Bundesbürger. Denn mit dem immer unübersichtlicheren Steuersystem in Deutschland ist es nicht leicht, bei Erklärung oder Bescheid durchzusehen und gegebenenfalls Fehler auszumerzen. Oft hilft eine professionelle Steuersoftware beim Abfassen der Erklärung und der Überprüfung des Bescheides.

Nach einem Bericht von Focus Online ist “jeder dritte [...] Steuerbescheid falsch”. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen eigentlich hätten Einspruch einlegen können und müssen und sich so möglicherweise ungerechtfertigten Zahlungen entzogen hätten. Nur tun das eben nicht viele Leute, weil sie erstens den Beamten zu viel zutrauen (der Mensch am anderen Ende des Bescheides schreibt schließlich wahnsinnig viele Bescheide, da kann sich schon mal ein Fehler einschleichen!) und zweitens oft keine Ahnung von der Materie haben.

Wer Straßenberatung scheut, dem hilft Steuersoftware © flickr / Mikey G Ottawa

Da heißt es nicht verzagen, heutzutage helfen einem Computerprogramme, sich durch den Steuerdschungel zu schlagen. Steuersoftware gibt es 2008 von mehreren Anbietern für verschiedene Aufgabenbereiche. Für Leute, die “nur” eine private Einkommenssteuererklärung abfassen wollen, bieten sich Low-Cost-Programme wie t@x, Konz oder Quicksteuer an. Vollpreis-Programme wie das WISO-Sparbuch und die SteuerSparErklärung bieten mehr Funktionen für ausgefallenere Bedürfnisse der Steuerpflichtigen.

Der Technik kann man weitestgehend vertrauen- es braucht im Normalfall nicht gleich einen Steuerberater, wenn man nicht genau weiß, wie das mit der Steuer funktioniert. Auch wenn es manchem komisch vorkommen mag, etwas Wichtiges wie die Steuererklärung einem Computer anzuvertrauen, hinter diesem Programm haben schließlich Leute gesessen, die sich einiges besser auskannten.

Mit etwas Glück bieten sich so bei der nächsten Steuererklärung gleich ein paar Sparmöglichkeiten!


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An der Steuererklärung führt kein Weg vorbei und mindestens einen Sonntagnachmittag muss ein Arbeitnehmer dafür opfern. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit dieser Nachmittag wirklich ausreicht und der Steuerpflichtige nach ein paar Stunden sagen kann: Alle Formulare ausgefüllt, Belege eingetütet und abgeschickt, das Thema ist für ein Jahr erledigt und jetzt gilt es nur noch, die Überweisung der Rückerstattung abzuwarten.Damit die Steuererklärung in einem Schub ohne Komplikationen erledigt werden kann, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Der Arbeitnehmer muss über das gesamte Kalenderjahr alle relevanten Belege gesammelt haben. Am besten stellt er sich zum Jahreswechsel einen Schuhkarton auf den Schreibtisch und legt dort jeden in Fragen kommenden Beleg ab, von der Briefmarkenquittung bis zur Rechtsschutzversicherungs-Police. Die zweite Voraussetzung ist, im Folgejahr mit der Lohnsteuererklärung abzuwarten, bis auch die letzten Belege vorliegen, die Mitgliedsbeitragsquittung für den gemeinnützigen Verein und die Aufstellung der Zinsabschlagszahlungen der Bank.

Die Finanzämter geben zwar Broschüren heraus, die eine Anleitung zum Ausfüllen der Formulare anbieten – wer jedoch seine Nerven schonen möchte, der besorgt sich eine Steuererklärungs-Software, beispielsweise von WISO oder aus dem Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft. Mit der Software werden alle Eingabefelder anhand eines roten Faden abgehakt, Kontextmenüs erläutern auftretenden Fragen, Zwischenstände können abgespeichert werden. Zum Schluss erfolgt eine Prüfung, ob alle Eingaben plausibel sind – danach wird die voraussichtliche Steuerrückerstattung berechnet. Wer seine Daten elektronisch über das integrierte ELSTER-Verfahren ans Finanzamt schickt, kann sicher sein, dass seine Angaben vom Finanzbeamten fast unverändert akzeptiert werden und sein Steuerbescheid innerhalb weniger Wochen Steuerbescheid im Briefkasten liegt.


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