Geldschiff

Geld sparen leicht gemacht
 


Seit 2004 beteiligt sich das Finanzamt an haushaltsnahen Dienstleistungen. Was kann man alles steuerlich absetzen? Und wo kann man sparen?

Seit 2004 beteiligt sich das Finanzamt an Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Handwerkerdienstleistungen. Die mittlerweile nicht mehr allzu neue Regelung soll zum einen Familien entlasten und zum anderen Privathaushalte darin bestärken, Handwerksbetriebe zu beschäftigen und so bei der Sicherung von Arbeitsplätzen helfen. Was aber fällt alles unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“? Und was kann somit steuerlich abgesetzt werden? weiterlesen »


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So genannte Freelancer, also Selbstständige oder Freiberufler, können mit einigen Tipps den ein oder anderen Euro an Steuern sparen.

by blmurch©Flickr

Eine Möglichkeit der Steuereinsparung für Freelancer bezieht sich auf die Rentenversicherung. Wo die Mehrheit der Bevölkerung auf eine Kombination von betrieblicher, gesetzlicher und privater Rentenversicherung setzen kann, bleibt den Freiberuflern meist nur die private Rentenabsicherung.
Der Grund dafür ist, dass sie wegen ihrer beruflichen Sonderstellung von einer Altersvorsorge durch den Betrieb sowie von der Riester-Rente ausgeschlossen sind. Außerdem besteht für Freelancer keine Pflichtversicherung und dadurch entfällt ihr Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Im Jahr 2005 führte der Gesetzgeber für Freiberufler die so genannte Rürup- bzw. Basisrente ein, um ihnen eine Erhaltung des Lebensstandards im Alter zu ermöglichen. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist dies der einzige Weg einer geförderten Vorsorge für Freelancer, aber trotzdem wird er von vielen nicht in Anspruch genommen. weiterlesen »


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Für die Steuererklärung 2010 gelten einige neue Regeln. Dafür sorgt das Bürgerentlastungsgesetz, das den Steuerzahlern mehr Netto vom Brutto verspricht. Vor allem neue Grundfreibeträge und Absetzbarkeiten  bei der Kranken- und Pflegeversicherung scheinen dies möglich zu machen.

100 Euro Scheine ©Flickr / viZZZual.com Zur Überwindung der Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung ab 2010 neue Gesetze zur Besteuerung auf den Weg gebracht, die dem Bürger einige Entlastungen versprechen. Daher auch der Name: Bürgerentlastungsgesetz. So gelten ab der Steuererklärung 2010 neue Grundfreibeträge: für Alleinstehende gilt dann ein Grundfreibetrag von 8.004 Euro gegenüber 7.843 Euro im Vorjahr. Für Verheiratete gilt ab 2010 ein Jahreseinkommen bis 16.009 Euro als steuerfrei, 2009 waren es 15.669 Euro. Die gleichen Grenzen gelten auch für Rentner. Auch für Eltern gibt es bei der Steuererklärung 2010 Neuerungen. Ein Haushalt mit Kindern, die älter als 18 Jahre alt sind, und bei dem mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient werden, gibt es ab 2010 kein Kindergeld oder Kinderfreibeträge mehr. 2009 lag die Einkommensschwelle noch bei 7.680 Euro.

Steuererklärung 2010 macht Versicherungen absetzbar

Eine weitere wichtige Neuerung, die ab der Steuererklärung 2010 gilt: die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden absetzbar. Dabei wird zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten unterschieden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte als Sonderausgabe einen Basisschutz geltend machen. Da das Krankengeld nicht dazu zählt, reduziert das Finanzamt die Ausgaben für die Gesundheit um 4 Prozent. Das heißt, dass beim derzeit höchsten Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, nämlich 3.484 Euro, der Versicherte 4 Prozent abzieht und 3.345 Euro absetzen kann. Bei kinderlosen Angestellten kommen noch die Aufwendungen für die Pflegeversicherung hinzu, wodurch der Betrag auf 3.885 Euro steigt. Hat ein Angestellter Kinder, sind es 3.775 Euro, weil Eltern geringere Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen. weiterlesen »


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Die Steuererklärung – ein Horror für viele Bundesbürger. Denn mit dem immer unübersichtlicheren Steuersystem in Deutschland ist es nicht leicht, bei Erklärung oder Bescheid durchzusehen und gegebenenfalls Fehler auszumerzen. Oft hilft eine professionelle Steuersoftware beim Abfassen der Erklärung und der Überprüfung des Bescheides.

Nach einem Bericht von Focus Online ist “jeder dritte [...] Steuerbescheid falsch”. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen eigentlich hätten Einspruch einlegen können und müssen und sich so möglicherweise ungerechtfertigten Zahlungen entzogen hätten. Nur tun das eben nicht viele Leute, weil sie erstens den Beamten zu viel zutrauen (der Mensch am anderen Ende des Bescheides schreibt schließlich wahnsinnig viele Bescheide, da kann sich schon mal ein Fehler einschleichen!) und zweitens oft keine Ahnung von der Materie haben.

Wer Straßenberatung scheut, dem hilft Steuersoftware © flickr / Mikey G Ottawa

Da heißt es nicht verzagen, heutzutage helfen einem Computerprogramme, sich durch den Steuerdschungel zu schlagen. Steuersoftware gibt es 2008 von mehreren Anbietern für verschiedene Aufgabenbereiche. Für Leute, die “nur” eine private Einkommenssteuererklärung abfassen wollen, bieten sich Low-Cost-Programme wie t@x, Konz oder Quicksteuer an. Vollpreis-Programme wie das WISO-Sparbuch und die SteuerSparErklärung bieten mehr Funktionen für ausgefallenere Bedürfnisse der Steuerpflichtigen.

Der Technik kann man weitestgehend vertrauen- es braucht im Normalfall nicht gleich einen Steuerberater, wenn man nicht genau weiß, wie das mit der Steuer funktioniert. Auch wenn es manchem komisch vorkommen mag, etwas Wichtiges wie die Steuererklärung einem Computer anzuvertrauen, hinter diesem Programm haben schließlich Leute gesessen, die sich einiges besser auskannten.

Mit etwas Glück bieten sich so bei der nächsten Steuererklärung gleich ein paar Sparmöglichkeiten!


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