Viele Banken bieten Sparpläne mit veränderlichem Zins an. Diese Vertragsklausel befähigt die Unternehmen dazu, nach Vertragsabschluss den Zinssatz zu heben oder zu senken. Nicht selten bringt diese Regelung erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich.
Im Fall einer Änderung des Basiszins tun sich meistens Vorteile für das Kreditinstitut hervor, und nicht für den Sparer selber. Diesem bleibt in einem solchen Fall nur übrig, den Vertrag zu kündigen, oder auf bessere Zinskonditionen zu warten.
Variabler Banksparplan – Bald nur noch Geschichte?
Bisher konnten die Banken bei einem variablen Banksparplan frei nach Belieben schalten und walten. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs könnte der Unberechenbarkeit von Sparplänen mit variablem Zinssatz allerdings bald ein Ende setzen.
Das BGH-Urteil besagt, dass Banken beim Abschluss von langfristigen Sparplänen mit veränderlichem Basiszins und Bonus- oder Prämienvereinbarungen eine feste Bezugsgrösse in die allgemeinen Vertragsbedingungen aufnehmen müssen. Der Basiszins hat sich an dieser Grösse zu orientieren. Für den Sparer ist so ein gewisses Mass an Sicherheit garantiert, und er ist vor der Willkür des Kreditinstitutes geschützt.
Welches sind die Bezugsgrössen für einen variablen Banksparplan?
Etablierte Bezugsgrössen des Finanzmarkts wie etwa die Umlaufrendite oder der Frankfurter Dreimonats-Geldmarktsatz werden wohl in Zukunft zu Referenzgrössen für die Basiszinsen bei Banksparplänen werden. Beide Werte spiegeln die allgemeine Zinsentwicklung wider: Die Umlaufrendite die Zinssituation für Wertpapiere mit längeren Laufzeiten, und der Geldmarktsatz für kurzweilige Anlagen.
Die Kreditinstitute müssen sich dann an diesen Werten als Referenzzinssatz orientieren. Wenn sie steigen, müssen sie die Zinsen erhöhen, und umgekehrt.
Obwohl das Urteil des BGH bereits ein halbes Jahr zurück liegt, haben die Banken die Vertragsbedingungen bei variablen Banksparplänen noch nicht geändert. Bis die Gesetze dann tatsächlich in die Tat umgesetzt wurden, sollte lieber auf einen Sparplan mit garantierter Verzinsung zurückgegriffen werden.