Geldschiff

Geld sparen leicht gemacht
 


Wann bekommt man Hartz IV Kindergeldzuschlag?

Autor: Kai
abgelegt in: Gesetze

In den heutigen schwierigen wirtschaftlichen und arbeitsmarktspezifischen Zeiten ist es an der Tagesordnung, dass immer wieder Menschen das Problem haben, mit dem Geld für die Familie nicht auszukommen, unter dem Existenzminimum zu liegen und somit Geld vom Staat in Anspruch nehmen zu müssen. Ich bin der Meinung, dass dies keinesfalls eine Schande ist, man sollte nur wissen, was Einem zusteht.

Hartz IV ist das Zauberwort, welches die Möglichkeit und den Ausweg aus der finanziell schwierigen Lage für viele Menschen bedeutet. Business Experten haben in der Vergangenheit viel gegen dieses Modell geschimpft - dass es immer noch besteht, zeigt jedoch zumindest, dass es in der Gesellschaft Akzeptanz gefunden hat.

Eine Familie mit Kindern kann, wenn sie Geld über Hartz IV bezieht aber auch, wenn sie trotz Arbeit, also “normalem” Lohn einfach zu wenig Geld zur Verfügung hat, zusätzlich einen Kindergeldzuschlag beantragen. Hierzu müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Ab Herbst diesen Jahres soll eine Kindergelderhöhung für Geringverdiener diesen Kindergeldzuschlag, der mit einem zusätzlichen Antrag bei Hartz IV einhergeht, erübrigen. Bisher musste man diesen Kindergeldzuschlag separat einreichen. Dieser evtl. gezahlte Kindergeldzuschlag wurde dann aber auf der ALG II angerechnet. Es geht im Großen und Ganzen darum, dass man Kindergeldzuschlag beantragen kann, auch wenn man kein Geld über Hartz IV bezieht. Bestimmte Verdienstgrenzen sind hierbei zu beachten. Der Betrag von 1200 Euro netto an Einkommen wird zugrunde gelegt, wobei hier auch reguläres Kindergeld, Wohngeld, Verdienst und gegebenenfalls Arbeitslosengeld Partners angerechnet wird.

Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass man versuchen sollte, wenn man mit dem vorhandenen Geld monatlich nicht rumkommt, Kindergeldzuschlag zu beantragen. Mehr als eine Ablehnung kann man nicht erhalten, aber wenn man es nicht versucht hat, kann man nicht sagen, dass man es nicht bekommen hätte.

Kindergeldzuschlag ist innerhalb des Bundeskindergeldgesetzes geregelt. Als Hartz IV “erfunden” wurde, wurde auch der Kindergeldzuschlag ins Leben gerufen. Er soll dafür sorgen, das Eltern, die gerade soviel verdienen, dass sie sich über die Runden bringen könnten, aber für ihre Kinder das Geld nicht ausreichen würde, um ihnen ein Leben zu ermöglichen, mittels des Kindergeldzuschlages dafür sorgen, dass die Eltern nicht in das Arbeitslosengeld II rutschen. Dieser Zuschlag, das ist besonders wichtig zu wissen und steht nicht in jedem Ratgeber für Finanzen, wird aber nur über eine Laufzeit von drei Jahren gezahlt. Die Summe, die man pro Kind an Kindergeldzuschlag bei Stattgabe des Antrages erhalten würde beläuft sich auf 140 Euro pro Kind und erhöht sich jeweils um weitere 140 Euro für jedes weitere Kind unter 18 Jahres, welches im Haushalt lebt.


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