Geldschiff

Geld sparen leicht gemacht
 


Wer erhält für was einen Wohnberechtigungsschein?

Autor: Kai
abgelegt in: Gesetze

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt eine Person eine preiswerte Sozialwohnung zu beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert ist. Grundsätzlich kann jede volljährige Person einen Wohnberechtigungsschein für sich und seine Familie beantragen, der jedoch an eine bestimmte Einkommensgrenze und bestimmten Sozialkriterien gebunden ist. Die Anlaufstelle ist das Wohnungsamt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und ein Bundesland und muss dann erneut beantragt werden.

Zwingend für den Wohnberechtigungsschein ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die zulässige Einkommenshöhe berechnet sich nach dem Einkommen, das in den kommenden 12 Monaten ab dem Tag der Antragsstellung zu erwarten ist. Dem Einkommen werden dann noch etwaige Pauschalbeträge und Freibeträge abgezogen. Das berechnete Jahreseinkommen darf die folgenden Einkommensgrenzen maximal um fünf Prozent überschreiten, um einen Wohnberechtigungsschein beanspruchen zu können.

Einkommensgrenzen:
Antragssteller: 12.000 Euro
mit einem Ehegatten: 18.000 Euro
mit einem Ehegatten und einem Kind: 22.600 Euro
mit einem Ehegatten und zwei Kindern: 27.200 Euro

Nachdem die Einkommensverhältnisse geprüft sind, wird dem Antragssteller ein gültiger Wohnberechtigungsschein zugesandt, auf dem die angemessene Wohnungsgröße hinterlegt ist. Die zulässige Wohnungsgröße bemisst sich nach der Anzahl der einziehenden Personen, wobei dem Antragssteller und seinen Angehörigen je ein Wohnraum zur Verfügung steht. Jedoch kann aus privaten oder beruflichen Gründen ein zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden. Zudem wird auf dem Wohnberechtigungsschein auch ein dringender Wohnbedarf vermerkt, mit dem die berechtigten Personen vorrangig mit Sozialwohnungen zu versorgen sind.

Mit dem Wohnberechtigungsschein besteht jedoch nicht ein genereller Anspruch auf eine Sozialwohnung. Denn der Vermieter wählt aus einem Kreis an wohnberechtigten Personen seinen zukünftigen Mieter aus. Die Sozialwohnungen sind aber einen bestimmten Mietpreis gebunden. Der Vermieter darf lediglich eine Kostenmiete verlangen, die seine laufenden Aufwendungen, unter anderem seine Nebenkosten, decken. Deshalb muss auch bei längerer Mietdauer die Nebenkostenabrechnung immer überprüft werden.


andere interessante Beiträge

    1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
    Loading ... Loading ...
    1. Christoph schreibt:

      Ich habe mich in letzter Zeit auch bisschen schlau gemacht und auch mal nachgerechnet aber finde, dass Wohnung die nur mit einem Wohnberechtigungsschein beziehbar sind, nicht wesentlich billiger sind als normale Wohnungen. Also viel einsparen tut man da nicht wirklich :(

    Kommentar schreiben